Wann darf man Zeitarbeitnehmer beschäftigen?

Zeitarbeit ist eine bewährte Lösung, wenn kurzfristig Personal für befristete Einsätze benötigt wird. Durch Zusammenarbeit mit Zeitarbeitsagenturen können Unternehmen ihre Teamstärke flexibel an sich verändernde Marktbedingungen anpassen. Bevor Sie sich für Zeitarbeit entscheiden, sollten Sie die rechtlichen Rahmenbedingungen kennen. In diesem Artikel erfahren Sie, wann Zeitarbeit zulässig ist, welche Pflichten Arbeitgeber gegenüber Agenturen und Zeitarbeitnehmern haben und wie lange der Einsatz dauern darf.

Was ist Zeitarbeit?

Zeitarbeit wird zugunsten eines sogenannten Entleihers (Arbeitgebernutzer) erbracht. Der Zeitarbeitnehmer ist bei einer Zeitarbeitsagentur angestellt, die sein Gehalt, Sozialversicherungsbeiträge und alle arbeitsrechtlichen Pflichten übernimmt. Der Einsatz erfolgt zeitlich befristet und richtet sich nach saisonalen, periodischen oder projektbasierten Bedürfnissen des Entleihers.

Typische Einsatzgründe:

  • Saisonarbeit (z. B. in der Landwirtschaft oder im Tourismus)
  • Periodischer Personalbedarf (z. B. in Spitzenzeiten)
  • Vertretung aufgrund von Krankheit, Urlaub oder Abwesenheit

Wann ist Zeitarbeit verboten?

Zeitarbeit ist nicht überall zulässig. Zu den unzulässigen Einsatzgebieten zählen:

  1. Gefährliche Tätigkeiten – z. B. Arbeiten mit hohem Risiko oder Spezialgenehmigungen
  2. Streikvertretung – Zeitarbeitnehmer dürfen keine Streikenden ersetzen
  3. Tätigkeiten mit besonderen Erlaubnissen – z. B. zum Führen scharfer Schusswaffen oder andere streng regulierte Aufgaben

Außerdem ist der Einsatz in derselben Stelle innerhalb von 3 Monaten nach eigener Entlassung verboten, selbst bei organisatorischem Wechsel.

Welche Agentur sollte man wählen?

Achten Sie auf:

  1. Zulassung und Registrierung – Die Agentur muss im „Krajowy Rejestr Agencji Zatrudnienia“ (KRAZ) registriert sein.
  2. Erfahrung und Seriosität – Eine etablierte Agentur mit Büros wirkt vertrauenswürdiger als solche ohne festen Sitz.
  3. Haftpflichtversicherung (OC) – Zwar nicht Pflicht, aber ein nützliches Sicherheitsmerkmal.

Pflichten des Entleihers gegenüber der Agentur

  • Arbeitsbeschreibung und Anforderungen – Klare Angaben zur Tätigkeit, Qualifikationen und Einsatzdauer
  • Informationen zur Beschäftigung – Festlegung von Gehalt, Arbeitszeiten, Pausen, Schichtbetrieb etc.
  • Sicherheitsunterweisung – Einweisung in Arbeitsschutz, Bereitstellung von PSA und anderen Arbeitsmitteln

Pflichten des Entleihers gegenüber dem Arbeitnehmer

  1. Sichere Arbeitsbedingungen – Bneachtung der BHP-Regeln, Zugang zu Werkzeugen, PSA etc.
  2. Arbeitszeiterfassung – Analog zu festangestellten Mitarbeitenden
  3. Urlaubsanspruch – Ab Einsatz von mindestens 6 Monaten anteiliger Urlaubsanspruch
  4. Gleichbehandlung – Keine Benachteiligung bei Arbeitsbedingungen, Gehalt oder Weiterbildung

Einsatzdauer von Zeitarbeitnehmern

  • Max. 18 Monate innerhalb von 36 Monaten – Danach ist eine Pause von mindestens 18 Monaten nötig
  • Max. 36 Monate bei Vertretung – Danach mindestens 36 Monate Pause im selben Unternehmen
    Diese Einschränkungen gelten für Arbeits- und Zivilverträge sowie gemischte Vertragsformen.

Fazit

Zeitarbeit ist ein flexibles Modell zur Deckung kurzfristiger Personalbedarfe. Entscheidend sind jedoch die Einhaltung gesetzlicher Regelungen, die klare Abgrenzung der Zuständigkeiten und die Wahrung von Arbeitnehmerrechten. Den rechtlichen Rahmen zu kennen und verantwortungsbewusst zu handeln, ist Pflicht – vor Aufnahme der Zusammenarbeit mit einer Agentur ebenso wie während des Einsatzes.

Quelle:
https://www.biznes.gov.pl/pl/portal/0099

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