Outsourcing vs. Zeitarbeit – wesentliche Unterschiede und rechtliche Konsequenzen

Einleitung
Mitarbeiter-Outsourcing und Zeitarbeit sind zwei beliebte Formen der Arbeitsorganisation, die es Unternehmen ermöglichen, flexibel auf personelle Anforderungen zu reagieren. Obwohl beide Modelle auf dem Einsatz von Arbeitskräften beruhen, die von externen Dienstleistern beschäftigt werden, unterscheiden sie sich erheblich in rechtlicher Hinsicht und in der praktischen Umsetzung. In diesem Artikel erläutern wir die wichtigsten Unterschiede und die daraus resultierenden rechtlichen Konsequenzen.

Zeitarbeit – gesetzliche Regelungen und Definition
Um Unternehmen den Einsatz externer Arbeitskräfte zu erleichtern, hat der Gesetzgeber Regelungen zur Zeitarbeit eingeführt. Diese sind im Gesetz über die Förderung der Beschäftigung und der Arbeitsmarktinstitutionen sowie im Gesetz über die Beschäftigung von Zeitarbeitnehmern festgelegt.

Laut Gesetz liegt Zeitarbeit vor, wenn Mitarbeiter von einer Zeitarbeitsagentur angestellt und unter Leitung und Kontrolle eines Einsatzbetriebes tätig werden.
Zeitarbeit wird angewendet für Tätigkeiten:

  1. saisonaler, befristeter oder gelegentlicher Art,
  2. die vom Stammpersonal des Einsatzbetriebes nicht fristgerecht erledigt werden könnten,
  3. die zur Vertretung eines abwesenden Mitarbeiters gehören.

Ein zentrales Merkmal der Zeitarbeit ist die direkte Weisungsgebundenheit gegenüber dem Einsatzbetrieb. Das bedeutet: Zeitarbeitnehmer sind in die Betriebsstruktur des Einsatzunternehmens integriert, auch wenn sie formal bei der Zeitarbeitsfirma angestellt sind.

Was bedeutet Outsourcing?
Das Outsourcing von Fachkräften stellt eine andere Form der Arbeitsorganisation dar. Es basiert darauf, dass bestimmte Prozesse oder Funktionen eines Unternehmens zur Ausführung an einen externen Dienstleister ausgelagert werden.
Im polnischen Recht gibt es keine gesetzliche Definition von Outsourcing, jedoch gilt laut Rechtsprechung und Fachliteratur: Es handelt sich um die Ausgliederung betrieblicher Funktionen und deren Übertragung auf Dritte.

Ein wesentliches Merkmal des Outsourcings ist, dass der Auftraggeber (Insourcer) keine Kontrolle über die Ausführung der Arbeit durch den Dienstleister (Outsourcer) ausübt. Der Auftraggeber interessiert sich nur für das Endergebnis der Dienstleistung – nicht für den Ablauf.
Beispiele für gängige Outsourcing-Dienstleistungen sind: Buchhaltung, IT, Logistik, Reinigung oder Catering.

Unterschiede zwischen Outsourcing und Zeitarbeit

  1. Weisungsbefugnis gegenüber dem Mitarbeiter
    • Bei der Zeitarbeit unterliegt der Mitarbeiter den Anweisungen und der Kontrolle des Einsatzbetriebes.
    • Beim Outsourcing organisiert der Dienstleister die Arbeit eigenverantwortlich und haftet für die Dienstleistung selbst.
  2. Arbeitgeber
    • Bei der Zeitarbeit sind die Arbeitskräfte bei einer Zeitarbeitsfirma angestellt.
    • Beim Outsourcing sind die Mitarbeiter beim externen Dienstleister angestellt und stehen nicht unter der Kontrolle des Auftraggebers.
  3. Rechtliche Rahmenbedingungen
    • Die Zeitarbeit unterliegt strengen gesetzlichen Vorschriften, z. B. hinsichtlich der Höchstdauer der Einsätze und der Pflichten der Beteiligten.
    • Das Outsourcing stützt sich auf zivilrechtliche Bestimmungen des polnischen Zivilgesetzbuchs, insbesondere auf Dienstleistungsverträge.

Missbrauch von Outsourcing zur Umgehung der Zeitarbeitsregelungen
Kontrollen zeigen, dass immer mehr Unternehmen versuchen, die gesetzlichen Vorschriften zur Zeitarbeit zu umgehen, indem sie Mitarbeiter-Outsourcing vorschieben. Tatsächlich liegt dann oft ein Fall von unerlaubter Zeitarbeit vor, ohne die gesetzlich vorgeschriebenen Pflichten zu erfüllen.

Beispiel eines Missbrauchs
Arbeitsinspektoren führten eine Kontrolle in Firma „A“ durch, die Mitarbeiter an Firma „B“ entsandte. In der Praxis unterlagen diese Mitarbeiter der vollständigen Kontrolle von Firma „B“ und arbeiteten Seite an Seite mit deren Festangestellten.
Die Inspektoren stuften dies als illegale Zeitarbeit ein, da Firma „A“ nicht als Zeitarbeitsfirma registriert war.
Die Verantwortlichen von Firma „A“ wurden auf Grundlage von Art. 121 Abs. 1 Pkt. 2 des Gesetzes über die Förderung der Beschäftigung und der Arbeitsmarktinstitutionen mit einer Geldstrafe belegt. Dieser Artikel sieht Bußgelder zwischen 3.000 und 100.000 PLN vor für die illegale Vermittlung von Zeitarbeit ohne Eintragung ins Register.

Fazit und Empfehlungen
Outsourcing von Spezialisten und Zeitarbeit sind zwei unterschiedliche Formen der Arbeitsorganisation. Ihr unsachgemäßer Einsatz kann schwerwiegende rechtliche Konsequenzen haben. Arbeitgeber sollten besonders auf folgende Punkte achten:

Wahl der richtigen Kooperationsform – Wenn Mitarbeiter unter direkter Aufsicht im Unternehmen arbeiten sollen, ist die Zeitarbeit der richtige Weg.
Klare vertragliche Regelungen – Outsourcing-Verträge sollten den Leistungsumfang des Outsourcers eindeutig definieren, um den Verdacht der Umgehung der Zeitarbeitsvorschriften zu vermeiden.
Registrierungspflicht beachten – Wer Zeitarbeit anbietet, muss sich als Zeitarbeitsagentur im KRAZ-Register eintragen lassen.

Zusammenfassend:
Outsourcing kann ein wirksames Instrument zur Prozessoptimierung sein – jedoch nur dann, wenn es gesetzeskonform eingesetzt wird. Arbeitgeber sollten unbedingt vermeiden, Mitarbeiter-Outsourcing als Schlupfloch zur Umgehung von Zeitarbeitsvorschriften zu nutzen, da dies erhebliche rechtliche und finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen kann.

Quelle: https://olsztyn.pip.gov.pl/aktualnosci/outsourcing-a-praca-tymczasowa

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