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Wann kann der Arbeitgeber den Erholungsurlaub auf Verlangen ablehnen?

Erholungsurlaub auf Verlangen ist ein gesetzliches Recht, das Mitarbeitende in dringenden Fällen nutzen können, ohne den Termin im Voraus planen zu müssen. Laut Arbeitsgesetzbuch stehen jedem Mitarbeitenden bis zu vier solcher Urlaubstage pro Kalenderjahr zu. Allerdings ist das nicht in allen Fällen zwangsläufig genehmigungsfähig – unter bestimmten Bedingungen kann der Arbeitgeber den Antrag ablehnen.

📌 Was ist Erholungsurlaub auf Verlangen?

Erholungsurlaub auf Verlangen ist eine Sonderform des Urlaubs, die in Notfällen in Anspruch genommen werden kann, wenn eine frühzeitige Planung nicht möglich ist. Jeder Mitarbeitende hat laut Gesetz Anspruch auf bis zu 4 solcher Tage pro Kalenderjahr.

Wann darf der Arbeitgeber die Urlaubsgewährung verweigern?

  1. Mangel an Arbeitskräften im Unternehmen
    Wenn während einer arbeitsintensiven Periode oder bei Personalmangel die Abwesenheit die Betriebsabläufe gefährden würde, kann der Arbeitgeber aus betrieblichen Gründen ablehnen.
  2. Nichtbeachtung interner Meldepflichten
    Auch wenn das Gesetz keine Form vorschreibt, kann der Arbeitgeber interne Regeln (z. B. mündliche oder schriftliche Meldung) verlangen. Wenn diese nicht eingehalten werden, kann der Urlaub verweigert werden.
  3. Überschneidung mit dem bestehenden Urlaubsplan
    Erholungsurlaub auf Verlangen muss sich in den unternehmensinternen Urlaubsplan einfügen. Passt der angefragte Tag nicht – etwa weil bereits andere Mitarbeitende Urlaub haben – kann der Antrag abgelehnt werden.
  4. Krisensituation im Unternehmen
    Bei kurzfristigen Krisensituationen oder betrieblicher Notwendigkeit kann der Arbeitgeber den Urlaub ebenfalls ablehnen, um Abläufe sicherzustellen.

Welche Rechte hat der Mitarbeitende bei Ablehnung?

  • Beschwerde bei der Arbeitsaufsicht (z. B. Landesamt für Arbeitsschutz)
    Wird der Urlaub zu Unrecht verweigert, kann der Mitarbeitende den Fall bei der zuständigen Behörde melden.
  • Verschiebung des Urlaubs
    Die Ablehnung gilt nur für den beantragten Zeitpunkt. Im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber kann der Urlaub zu einem späteren Termin genommen werden.

Fazit

Erholungsurlaub auf Verlangen ist ein wichtiges Arbeitnehmerrecht, wird jedoch nicht uneingeschränkt automatisch gewährt. Der Arbeitgeber kann aus betrieblichen Gründen ablehnen, jedoch nur, wenn die gesetzlichen oder internen Voraussetzungen eingehalten wurden. Beide Seiten – Arbeitskraft und Arbeitgeber – profitieren von klaren Regeln und transparenter Kommunikation. Im Zweifelsfall steht die Arbeitsaufsicht als Schlichtungsinstanz bereit.

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