Wann steht einem Arbeitnehmer eine Abfindung zu?
Die Abfindung ist eine Leistung, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer in bestimmten Fällen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses zahlt. Obwohl sie nicht immer verpflichtend ist, stellt sie in manchen Situationen eine wichtige finanzielle Absicherung für die Beschäftigten dar. In diesem Artikel erklären wir, wann einem Arbeitnehmer eine Abfindung zusteht und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit der Arbeitgeber verpflichtet ist, sie auszuzahlen.
- Abfindung bei Kündigung durch den Arbeitgeber
Grundsätzlich steht dem Arbeitnehmer eine Abfindung zu, wenn der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis beendet und der Kündigungsgrund im Verantwortungsbereich des Unternehmens liegt. Die häufigsten Fälle sind: - Wegfall des Arbeitsplatzes
- Stellenabbau
- Umstrukturierung des Unternehmens
Wurde das Arbeitsverhältnis aus solchen Gründen beendet, ist der Arbeitgeber verpflichtet, dem Arbeitnehmer eine Abfindung zu zahlen. Kündigt hingegen der Arbeitnehmer selbst (z. B. durch Kündigung), besteht kein Anspruch auf Abfindung, es sei denn, der Arbeitsvertrag sieht etwas anderes vor. - Abfindung und Dauer der Beschäftigung
Die Höhe der Abfindung richtet sich in der Regel nach der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers. Gemäß Arbeitsgesetzbuch gilt: - 1 Monatsabfindung: für Arbeitnehmer, die weniger als 2 Jahre im Unternehmen beschäftigt sind.
- 2 Monatsabfindungen: bei einer Beschäftigungsdauer von 2 bis 8 Jahren.
- 3 Monatsabfindungen: für Arbeitnehmer mit einer Betriebszugehörigkeit von mehr als 8 Jahren.
Es ist zu beachten, dass die Abfindung das 15-fache des gesetzlichen Mindestlohns im jeweiligen Kalenderjahr nicht überschreiten darf. - Abfindung bei Kündigung aus Gründen, die beim Arbeitnehmer liegen
Eine Abfindung kann auch dann gewährt werden, wenn das Arbeitsverhältnis aus Gründen endet, die beim Arbeitnehmer liegen, z. B. im Falle seines Todes oder wegen Arbeitsunfähigkeit infolge eines Unfalls. In solchen Fällen wird die Abfindung an die Familienangehörigen des Arbeitnehmers ausgezahlt. - Wann besteht kein Anspruch auf Abfindung?
Nicht in jeder Situation besteht die Verpflichtung zur Zahlung einer Abfindung. Zu den Fällen, in denen kein Anspruch auf Abfindung besteht, gehören: - Aufhebungsvertrag: Wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam die Beendigung des Arbeitsverhältnisses vereinbaren, ist keine Abfindung erforderlich.
- Kündigung durch den Arbeitnehmer: Wenn der Arbeitnehmer selbst kündigt, besteht ebenfalls kein Anspruch auf Abfindung.
- Wie wird die Abfindung berechnet?
Die Abfindung wird auf Basis des Gehalts berechnet, das der Arbeitnehmer in den letzten 3 Monaten vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses erhalten hat. Dabei zählen Boni, Prämien oder andere Zuschläge nicht zum Grundgehalt und werden nicht in die Abfindung eingerechnet.
Zusammenfassung
Die Abfindung ist ein wichtiger Bestandteil, der für Arbeitnehmer eine finanzielle Absicherung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses darstellen kann. Es ist wichtig zu wissen, wann und unter welchen Bedingungen eine Abfindung zusteht, um die eigenen Interessen im Falle einer Beendigung angemessen zu schützen. Da jeder Fall individuelle Besonderheiten aufweisen kann, ist es ratsam, bei Unklarheiten stets einen Fachmann zu konsultieren.
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