Zeitarbeit – Ein Wissenskompendium der polnischen Arbeitsinspektion (PIP)
Zeitarbeit ist eine Beschäftigungsform, bei der ein Arbeitnehmer Aufgaben für einen sogenannten Entleiher (Arbeitgebernutzer) über einen festgelegten Zeitraum ausführt – maximal 18 Monate innerhalb von 36 aufeinanderfolgenden Monaten.
Wie nimmt man eine Zeitarbeitsstelle auf?
- Auswahl einer Zeitarbeitsagentur:
Der erste Schritt besteht darin, eine lizenzierte Zeitarbeitsagentur zu finden. Diese ist für die Rekrutierung und Anstellung von Zeitarbeitskräften zuständig. - Registrierung und Bewerbung:
Nach Auswahl der Agentur erfolgt die Registrierung in ihrer Datenbank. Dafür sind Unterlagen wie Lebenslauf, Personalausweis und Arbeitszeugnisse erforderlich. - Rekrutierungsprozess:
Die Agentur führt den Rekrutierungsprozess durch, der Interviews und Kompetenztests umfassen kann, um den Kandidaten mit passenden Stellenangeboten abzugleichen. - Vertragsschluss:
Nach erfolgreicher Auswahl schließt die Agentur mit dem Kandidaten einen befristeten Arbeitsvertrag oder einen zivilrechtlichen Vertrag ab – je nach Art der Tätigkeit. Der Vertrag sollte unter anderem Art der Arbeit, Arbeitszeit, Einsatzort und Vergütung klar regeln. - Arbeitsbeginn:
Nach Vertragsunterzeichnung beginnt der Arbeitnehmer seine Tätigkeit beim Arbeitgebernutzer, bleibt aber formell bei der Zeitarbeitsagentur angestellt.
Rechte und Pflichten eines Zeitarbeitnehmers:
• Vergütung und Arbeitsbedingungen:
Zeitarbeitnehmer haben Anspruch auf eine Vergütung, die mindestens dem Lohn der fest angestellten Mitarbeiter auf derselben Position entspricht. Der Arbeitgebernutzer muss gleiche Arbeitsbedingungen gewährleisten, einschließlich Zugang zu Sozialräumen.
• Urlaubsanspruch:
Der Urlaubsanspruch wird anteilig zur geleisteten Arbeitszeit berechnet.
• Arbeits- und Gesundheitsschutz:
Der Arbeitgebernutzer ist verpflichtet, für sichere Arbeitsbedingungen zu sorgen und den Arbeitnehmer in Arbeitsschutzmaßnahmen einzuweisen.
Beendigung des Zeitarbeitsverhältnisses:
Nach Ablauf der vertraglich festgelegten Dauer oder Projektende endet das Zeitarbeitsverhältnis. Die Zeitarbeitsagentur sollte den Arbeitnehmer rechtzeitig informieren und – falls erforderlich – bei der Vermittlung einer neuen Stelle unterstützen.
Es ist wichtig zu beachten, dass Zeitarbeitsagenturen zur Einhaltung des Arbeitsrechts verpflichtet sind, einschließlich des Diskriminierungsverbots. Bei Verstößen drohen rechtliche und finanzielle Konsequenzen.
Quelle:
https://www.pip.gov.pl/dla-pracownikow/niezbednik-pracownika/praca-tymczasowa
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